Endlich Klarheit: Die 215 Wohnungen in der Europacity müssen als Sozialwohnungen vermietet werden

Günstige Wohnungen für Moabit? Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass 215 Apartments im QH Spring mietpreis- und belegungsgebunden vermietet werden müssen. Der Weg dorthin war lang. Und dubios.

Endlich Klarheit: Die 215 Wohnungen in der Europacity müssen als Sozialwohnungen vermietet werden
Foto: Susanne Torka

Die 215 “verschwundenen” Sozialwohnungen im QH Spring in der Europacity müssen als mietpreis- und belegungsgebundene Sozialwohnungen vermietet werden. Dieses Urteil  hat das Verwaltungsgericht Berlin gestern Nachmittag, am 9. Oktober, verkündet und dem Land Berlin damit vollumfänglich Recht gegeben. Zur Zeit werden die Wohnungen von HABIT als möblierte Apartments teuer vermietet. Darüber hinaus müssen die beiden Firmen, die im Januar 2025 vom Land Berlin deswegen verklagt wurden, etwa 1,84 Millionen Euro Schadensersatz zahlen. Wer das wie durchsetzen kann, bleibt offen.

Der Anspruch des Landes resultiert aus dem 2016 geschlossenen städtebaulichen Vertrag, den der frühere Eigentümer, Quartier Heidestraße GmbH, mit dem Land Berlin geschlossen hat. Dieser ist nach wie vor gültig, obwohl das Unternehmen keine Förderung für den Bau der Wohnungen in Anspruch genommen hat. Das Unternehmen hatte darauf verzichtet, weil es im Förderungszeitraum günstigere Kredite erhalten konnte. Dafür wurde 2021 der dritte Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag unterzeichnet.

Zu Grunde gelegt werden die Wohnungsbauförderrichtlinien von 2015 – was bedeutet, dass die Wohnungen für 20 Jahre für eine Durchschnittspreis von 6,50 Euro netto/kalt vermietet werden müssen – bis Juli 2043. Denn bezugsfertig waren sie ab August 2023. Als Apartments vermietet wurden sie aber erst ein Jahr später. Die Verpflichtung besteht weiter, auch wenn das Grundstück nicht mehr der Quartier Heidestraße GmbH gehört, sondern QH Development 2 GmbH & Co. KG. 

2021 hatte die Quartier Heidestraße GmbH das Grundstück mit Einbringungsvertrag an die QH Development 2 GmbH & Co. KG übertragen. Der Einbringungsvertrag übernahm allerdings nicht die Verpflichtung aus dem städtebaulichen Vertrag, also die Anforderung, Sozialwohnungen zu bauen. Geschäftsführer beider Firmen war dabei Thomas Bergander – ein sogenanntes In-Sich-Geschäft. Heute ist JTRE an der Firma beteiligt. Bergander blieb noch bis 2023 Geschäftsführer von QH Development 2 GmbH & Co. KG. 

Das Gericht vernahm Bergander als Zeugen. Dabei erklärte er, dass er immer davon ausgegangen sei, Sozialwohnungen vermieten zu müssen. Er könne sich nicht erklären, warum er diese Verpflichtung aus dem städtebaulichen Vertrag nicht im Einbringungsvertrag erwähnt habe. Darin erkennt das Gericht nach § 826 BGB eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, da bei dem Geschäft nach außen hin nicht erkennbar gewesen sei, welche Anforderungen bestehen und damit dem Land Berlin die Einforderung der Verpflichtung schwer gemacht werden sollte.

So wurde der frühere und jetzige Eigentümer der Lisa-Fittko-Straße 5, 7, 9, 11, 13 und 15 als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz von circa 1,84 Millionen Euro zuzüglich fünf Prozent Zinsen verurteilt. 

Der Schaden sei dem Land Berlin dadurch entstanden, dass die 215 Wohnungen in den vergangenen 38 Monaten nicht mietpreis- und belegungsgebunden vermietet wurden. Die Wohnungen haben insgesamt 9.693 Quadratmeter, was fünf Euro pro Monat und Quadratmeter entspricht. Für jeden weiteren Monat, in dem die Wohnungen nicht als Sozialwohnungen vermietet werden, werden weitere 48.465 Euro fällig. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts.

Zum Hintergrund: Heidestraße auf der Webseite des B-Ladens.

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