Seit wenigen Monaten versucht eine junge Kneipenbesitzerin die Barlandschaft Moabits zu revolutionieren. Mit freundlichem Konzept und Strenge schafft sie ein Umfeld, das alle ansprechen kann. Sofern sie sich benehmen.
Seit letzter Woche fasten Musliminnen und Muslime auf der ganzen Welt. Abends wirken die Moabiter Restaurants jetzt festlicher denn je. Vielen Außenstehenden ist die Praxis des Ramadan fremd. Aber müssen sie deshalb so ignorante Fragen stellen?
Durchfahrt verboten, BVG frei - oder doch nicht? Chaos herrscht seit Freitag abend an der Perleberger Brücke. Dem Verkehr steht auf dem östlichen Teil der Perleberger Straße nur noch eine Fahrspur zur Verfügung, auch die Einmündungen zur Quitzwowstraße und Lehrter Straße sind gesperrt. Ab Friedrich-Kause-Ufer/Heidestraße ist die Durchfahrt über Perleberger Brücke/Straße nach Moabit verboten, nur BVG Busse dürfen fahren - für diese wurde für den einspurigen Abschnitt eine Signalanlage eingerichtet.
Doch etliche Verkehrsteilnehmer nehmen das Durchgangsverbot nicht ernst, sie wollen den langen Umweg über Heidestraße / Lehrter Bahnhof oder Friedrich-Krause-Ufer / Stromstraße nicht in Kauf nehmen. Nur eine Frage der Zeit bis hier der erste Unfall passiert. Allerdings ist das Durchfahrtsverbot auch nicht regelkonform aufgestellt, denn § 41 StVO sagt zum Zeichen 267 Verbot der Einfahrt: "Das Zeichen steht auf der rechten Seite der Fahrbahn, für die es gilt, oder auf beiden Seiten dieser Fahrbahn", doch rechts der Fahrbahn fehlt dieses Zeichen.
Auch die Fahrspurregelungen vor der Kreuzung sind widersprüchlich und irritierend eingerichtet. Noch am Samstag Abend setzte sich ein Moabiter Bürger mit MoabitOnline in Verbindung, nachdem er diese Mängel der Baustelleneinrichtung und des beobachteten Verhaltens von Verkehrsteilnehmern beim Abschnitt der Polizei in der Perleberger Straße gemeldet hatte. Der diensthabende Polizist teilte ihm mit, dass der Sachverhalt schon bekannt sei, aber die Baustelleneinrichtung sei so abgenommen worden. Keine Bereitschaft zur Gefahrenabwehr und zur unverzüglichen Abstellung der rechtlich mangelhaften Regelung.
Laut Verkehrsmanagementzentrale Berlin ist die Einrichtungsregelung bis zum 19. April, 20 Uhr vorgesehen.